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BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55 |
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- BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine …
Auszug aus BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Ebenso wie das Reich, dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus diesem Grunde ein Rückgriffsrecht versagt sei (vgl. BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]), hätten sich auch die politischen Gemeinden an der Verfolgung und wirtschaftlichen Ausmerzung der Juden, wozu auch die Arisierung jüdischen Grundbesitzes gehört habe, beteiligt.Zu der Frage, ob die Klägerin Rückgriffsansprüche wegen eines von ihr während der nationalsozialistischen Herrschaft für kommunale Zwecke erworbenen Grundstücks geltend machen kann, das ihr Rechtsvorgänger von einem jüdischen Eigentümer erworben hatte, hat der erkennende Senat bereits in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 164/54 - grundsätzlich Stellung genommen und hierbei zu der Anwendung der in der Entscheidung BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] entwickelten Grundsätze auf einen Fall der hier vorliegenden Art folgendes ausgeführt:.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53
Vergleich über Rückerstattungsanspruch
Auszug aus BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Diese Auffassung des Berufungsgerichts lässt einen Rechtsirrtum nicht erkennen (vgl. hierzu auch insbesondere BGHZ 11, 6 f). - BGH, 13.03.1952 - IV ZR 75/51
Zuordnung der Handlungen eines Landrats zu Staat oder Kreis
Auszug aus BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Denn nach feststehender Rechtsprechung komme es in solchen Fällen darauf an, welchem Aufgabenbereich das in Frage stehende Geschäft zuzurechnen sei (vgl. auch RGZ 140, 126 und BGHZ 5, 279). - BGH, 19.01.1955 - IV ZR 164/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Zu der Frage, ob die Klägerin Rückgriffsansprüche wegen eines von ihr während der nationalsozialistischen Herrschaft für kommunale Zwecke erworbenen Grundstücks geltend machen kann, das ihr Rechtsvorgänger von einem jüdischen Eigentümer erworben hatte, hat der erkennende Senat bereits in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 164/54 - grundsätzlich Stellung genommen und hierbei zu der Anwendung der in der Entscheidung BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] entwickelten Grundsätze auf einen Fall der hier vorliegenden Art folgendes ausgeführt:. - RG, 14.03.1933 - III 239/32
Haftet der Preußische Staat oder der Kreis, wenn ein preußischer …
Auszug aus BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Denn nach feststehender Rechtsprechung komme es in solchen Fällen darauf an, welchem Aufgabenbereich das in Frage stehende Geschäft zuzurechnen sei (vgl. auch RGZ 140, 126 und BGHZ 5, 279).